Neue Informationen zur Notbetreuung ab dem 27.04.2020

  1. Mindestens eine Person arbeitet in einem der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notbetreuung nach der Anlage (siehe Anlage) und ist in diesem Tätigkeitsbereich unabkömmlich.
  2. Eine alleinerziehende Person geht einer Erwerbstätigkeit nach oder befindet sich im Rahmen einer Schulausbildung oder einer Hoch-schulausbildung in einer Abschlussprüfung.

Beide Punkte gelten nur, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist!

Liebe Eltern, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule arbeiten daran, die Schule und die Räumlichkeiten für den Wiederbeginn des Unterrichts für die Viertklässler vorzubereiten und zu organisieren. Dies ist soweit geschehen; sobald wir die genaue Verfahrensweise für den Start ab dem 4. Mai wissen, werden wir Sie hier und durch die Pflegschaften der vierten Klassen im Detail informieren!