Notbetreuung

Wichtig! Sollten Sie eine Notbetreuung an diesem Wochenende (28.+29.03.20) benötigen, muss dies bis spätestens Donnerstag, 26.03.20, 12.00 Uhr bei der Schule gemeldet werden. Dafür benötigen Sie auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, von wann bis wann Sie an diesem Tag arbeiten müssen. Dass Sie keine andere Betreuung finden, setzen wir voraus. Oberstes Ziel ist es auch für uns in der Schule, die Teilnehmerzahl der Notbetreuung so gering wie möglich zu halten, um keine unnötige Verbreitung des Virus zu befördern. Vor Ort halten wir die notwendigen Abstände zu anderen Personen selbstverständlich ein, zwischen den Kindern untereinander tun wir unser Möglichstes.

Liebe Eltern, die Schulen sind geschlossen. Es gibt aber für Eltern, die in sogenannten Schlüsselberufen arbeiten eine Notbetreuung. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern (beide oder alleinerziehend) zu dem Kreis der im Bereich kritischer Infrastrukturen beruflich Tätigen gehört, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen. Es gelten die bestehenden rechtlichen Zuständigkeiten. Sie müssen bis spätestens Mittwoch 8.00 Uhr eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, den Vordruck erhalten Sie in der Schule oder können ihn hier herunterladen. Ab Montag, dem 23.03.20 reicht es aus, wenn ein Elternteil in einem der o.g. Berufe arbeitet. Die Einzelheiten zu dem ausgeweiteten Betreuungsangebot finden sie im folgenden Download. Voraussetzung ist dabei immer, dass eine andere Betreuungsmöglichkeit durch die Eltern nicht organisiert werden kann und eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorliegt.

Grüße und Infos unserer Schulsozialarbeiterinnen